Allgemeine Geschäftsbedingungen  

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KOENIG SPECIALS R. König GmbH i. L. (nachfolgend KS)   Heidemannstr. 29  D-80939 München

 

 

I)    Vertragsschluss, Zeichnungsbefugnis

1. Vertragsschluss

Rechtsverbindliche Verträge können stets nur schriftlich durch einen zeichnungsbefugten Vertreter von KS geschlossen werden.

Angebote von KS verstehen sich als freibleibend, deren Annahme gilt als verbindlicher Antrag, welcher für einen  rechtswirksamen Vertragsschluss von KS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden muss.

2. Zeichnungsbefugnis

Rechtsverbindliche Erklärungen können seitens KS lediglich von dem Geschäftsführer sowie von ausdrücklich schrift- lich bevollmächtigten Mitarbeitern abgegeben werden.

 

II)    Angebote / Internetauftritt

Das Angebot von KS auf Preislisten, Prospekten sowie im Internet unter www.koenig-specials.com wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt und aktualisiert, ist aber stets freibleibend. Angebotene Artikel können vergriffen sein, kurzfristige Preisänderungen sind möglich.

Die in Preislisten und auf der Homepage genannten Spezifikationen sowie Preise sind unverbindlich und dienen der Abgabe eines Angebots durch den Kunden, evtl. Spezifikations- und Preisänderungen werden in schriftlichen Angeboten oder Auftragsbestätigungen von KS mitgeteilt.

 

III)    Namensrechte, Markenzeichen, Urheberrechte

Der Name und das Logo KOENIG SPECIALS sowie sämtliche Produktnamen und Bilder genießen urheberrechtlichen Schutz. Der Missbrauch der Wort-/Bild-/Markenzeichen sowie von bildlichen Darstellungen ist verboten und wird von KS rechtlich verfolgt (strafbewehrte Unterlassungs- erklärungen, Schadensersatzforderungen etc.).

Eine ausdrückliche Genehmigung zur Verwendung der Wort-/Bild-/Markenzeichen und der bildlichen Darstellungen muss durch KS schriftlich erfolgen. 

KS führt Modifikationen durch und entwickelt Tuning-Kreationen auf Basis von Modellen namhafter Hersteller. Die Urheberrechte von KS beschränken sich stets auf das von KS durch Veränderung des jeweiligen Fahrzeugs geschaffene Tuning-Design (wie Karosserieteile, Räder, Auspuff etc.). Die Urheber- und Markenrechte der Hersteller an ihren Modellen bleiben unberührt. Diese stehen alleine jenen zu und wird durch Tuning-Arbeiten von KS nicht verändert. Die Gewährung jeglicher Rechte von KS beschränkt sich somit stets auf die eigenen geistigen Leistungen sowie den Namen - jegliche Gewährung von Rechten Dritter (Hersteller) ist ausgeschlossen.  

 

IV)    Liefer- und Fertigungszeiten

Bei den Angaben von Liefer- und Fertigungszeiten in der schriftlichen Auftragsbestätigung handelt es sich um approximative Angaben. Sie können sich durch etwaige Lieferengpässe durch Zulieferer sowie Fertigungsschwierigkeiten von Subunternehmern verzögern. Soweit diese Verzögerung nicht grob fahrlässig bzw. vorsätzlich durch KS zu verantworten ist, sind Rücktritt oder Regressforderungen des Kunden ausgeschlossen.  

V)    Unmöglichkeit der Leistung

Fast alle Produkte von KS werden speziell für den Kunden angefertigt. Hierbei ist KS auf Lieferanten angewiesen. Sollte die Fertigung eines Produktes aufgrund von Zulieferschwierigkeiten oder eines unverhältnismäßigen Fertigungsaufwands nicht (mehr) möglich sein, wird KS von der Pflicht zur Leistung befreit, sofern KS dies nicht aufgrund von vorsätzlich falschen Angaben zu vertreten hat. Ein Vertretenmüssen aufgrund von Fahrlässigkeit seitens KS ist ausgeschlossen.

Der Kunde hat in der Folge das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

VI)    Mängel, Rückgabe, Rücktritt vom Vertrag

Sämtliche Produkte von KS werden mit größter Sorgfalt gefertigt. Sollte ein Produkt einen Mangel aufweisen, so ist dieser unverzüglich KS anzuzeigen. Eine Rückgabe/Rücksendung kann nur nach Rücksprache mit KS erfolgen. Unfreie Rücksendungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch KS.

Eine abweichende Vorstellung des Kunden von der Beschaffenheit des erworbenen Produktes berechtigt nicht zu Rückgabe/Rücktritt, sofern das Produkt der Beschreibung in Angebot und Auftragsbestätigung entspricht.

Insbesondere vertreibt KS auch Produkte anderer Hersteller. Der Irrtum des Kunden, das Produkt stamme originär von KS berechtigt diesen nicht zu Rückgabe/Rücktritt, sofern die Beschaffenheit des Produktes Angebot und/oder Auftragsbestätigung entspricht.

 

VIII)    Gewährleistung

1. Dauer

KS gewährleistet grundsätzlich die Fehlerfreiheit seiner Produkte. Die jeweilige Gewährleistungsdauer ist schriftlich in Auftragsbestätigung bzw. als sonstiger schriftlicher wirksam einbezogener Vertragsbestandteil festgelegt. Sollte keine Gewährleistungsdauer schriftlich festgehalten sein, beträgt diese ein Jahr (bzw. gesetzliche Gewährleistungsdauer im Verhältnis Unternehmer-Verbraucher).

2. Gewährleistungsausschluss

Ausgenommen von jeglichen Gewährleistungen sind Produkte, welche ausschließlich der Verwendung im Motorsport dienen bzw. der Einsatz von Produkten im Motorsport. Individuelle Fertigungen können aufgrund ihrer technischen Besonderheiten ebenfalls schriftlich von der Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, welche aufgrund des unsachgemäßen Gebrauches entstehen. Unsachgemäß ist der Gebrauch insbesondere, wenn bei Montage, Einbau, Gebrauch des Produktes die Gebrauchsanweisungen, Einbauanleitungen sowie Wartungsintervalle und zugehörige Inspektionen nicht beachtet/eingehalten bzw. Montagen/Inspektionen durch fachlich nicht qualifiziertes Personal durchgeführt werden.

Die technische Veränderung des Produktes, Fahrlässigkeit bei Einbau/Gebrauch sowie die Ausserachtlassung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

Ein Ausschluss der Gewährleistung entsteht ebenfalls bei Eingriff in das bestehende Vertragsverhältnis durch den Kunden – vgl. 5.

3. Zugesicherte Eigenschaften

Bestimmte Eigenschaften eines Produktes von KS gelten nur als zugesichert, wenn dies schriftlich von KS in der verbindlichen Auftragsbestätigung oder als sonstiger wirksamer Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden bekräftigt wird.

4. Abweichende Vorstellungen des Kunden

Ergänzend zu VII) gelten abweichende Vorstellungen des Kunden von der Beschaffenheit eines Produktes nicht als Mangel, sofern die Eigenschaften des Produktes der Beschreibung in Angebot/Auftragsbestätigung bzw. der allgemeinen Verkehrsauffassung bzgl. dieses Produktes entsprechen.

Unsere Produkte, insbesondere Einzel- und Sonderanfertigungen (z.B. Motor- / Karosserieumbauten) können als individuelle Produkte im Ergebnis Unterschiede zueinander aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern die Beschaffenheit der Beschreibung in Angebot/Auftragsbestätigung bzw. der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht.

5. Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen, Eingriff in das Vertragsverhältnis

KS kann sich zur Vertragserfüllung Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) bedienen. Ausschließlicher Ansprechpartner für sämtliche im laufenden Vertragsverhältnis entstehenden Abwicklungsfragen ist ausschließlich KS. Insbesondere Änderungen des Auftrages sowie Zusatzaufträge, welche den Vertragsgegenstand betreffen, sind über KS abzuwickeln. Zwischen- und Endabrechnungen, Anzahlungen etc. sind vom Kunden an KS zu leisten.

Sollte der Kunde während des laufenden Auftrages direkt in Kontakt mit dem Subunternehmer treten, so bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von KS. Sollte der Kunde den Subunternehmer im Rahmen des laufenden Auftrages zusätzliche Aufträge erteilen oder Änderungswünsche direkt gegenüber dem Subunternehmer geltend machen, Zwischen- oder Endabrechnungen vornehmen oder Anzahlungen leisten, so werden diese nicht vom Vertragsverhältnis Kunde – KS erfasst. Sollte der Vertragsgegenstand durch Änderungen des Auftrages sowie durch evtl. Zusatzaufträge technische Modifikationen erfahren, erlischt aufgrund des Eingriffes in das Vertragsverhältnis seitens des Kunden jegliche Gewährleistung durch KS.

Sämtliche Gewährleistungen sowie evtl. Schadensersatzansprüche aufgrund von Fertigungsproblemen sind dann ausschließlich gegenüber dem Subunternehmer geltend zu machen. Unter der schriftlichen Aberkennung von Gewährleistungs/Schadensersatzansprüchen gegenüber KS tritt KS dessen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Subunternehmer vollumfänglich an den Kunden ab.

 

IX)              Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München, Deutschland.

 

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