(back to overview)

     English version  

German version    

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KOENIG SPECIALS R Koenig GmbH (KS) . Münchner Str. 14 . D-85777 Fahrenzhausen


 

I)    Vertragsschluss, Zeichnungsbefugnis

1. Vertragsschluss

Rechtsverbindliche Verträge können stets nur schriftlich durch einen zeichnungsbefugten Vertreter von KS geschlossen werden.

Angebote von KS verstehen sich als freibleibend, deren Annahme gilt als verbindlicher Antrag, welcher für einen  rechtswirksamen Vertragsschluss von KS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden muss.  

Diese Geschäftsbedingungen werden stets Vertragsbestandteil, selbst wenn sie in Angebot und/oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich genannt werden bzw. auf diese verwiesen wird.

Das Angebot von KS richtet sich an gewerbliche Abnehmer. KS geht von der Eigenschaft des Kunden als Unternehmer aus, es sei denn dieser weist ausdrücklich darauf hin, dass er in den Geschäftsbeziehungen als Verbraucher auftritt. Einen Vertragsschluss mit einem Verbraucher darf KS jederzeit ohne Angabe von weiteren Gründen ablehnen und auch ein mangels Bekanntheit der Verbraucher-Eigenschaft bereits angebahntes oder geschlossenes Vertragsverhältnis jederzeit abbrechen/widerrufen. Es entstehen hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche des Verbrauchers.

1a. Angebote (Form, Gültigkeit)

Angebote von KS an den Kunden sind nur in Schriftform verbindlich (E-mail, PDF-Datei, Post).

Aufgrund von möglichen Preisänderungen bei Material, Lohn- und Energiekosten etc. sind jegliche Angebot nur begrenzt gültig.

Die Gültigkeitdauer eines Angebotes wird im Angebot aufgeführt. 

Sofern in einem Angebot kein Zeitraum festgelegt ist, hält sich KS maximal 4 Wochen an das Angebot gebunden.

2. Zeichnungsbefugnis

Rechtsverbindliche Erklärungen können seitens KS lediglich von dem Geschäftsführer sowie von ausdrücklich schriftlich bevollmächtigten Mitarbeitern abgegeben werden.


II)    Angebote / Internetauftritt / PREISANGABEN

Das Angebot von KS auf Preislisten, Prospekten sowie im Internet unter www.koenig-specials.com wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt und aktualisiert, ist aber stets freibleibend. Angebotene Artikel können vergriffen sein, kurzfristige Preisänderungen aufgrund von Verteuerungen bei Material, Lieferanten etc. sind möglich.

Die in Preislisten und auf der Homepage genannten Spezifikationen sowie Preise sind unverbindlich und dienen der Abgabe eines Angebots durch den Kunden, evtl. Spezifikations- und Preisänderungen werden in schriftlichen Angeboten oder Auftragsbestätigungen von KS mitgeteilt.


III)    Namensrechte, Markenzeichen, Urheberrechte

Der Name und das Logo KOENIG SPECIALS sowie sämtliche Produktnamen und Bilder genießen urheberrechtlichen Schutz. Der Missbrauch der Wort-/Bild-/Markenzeichen sowie von bildlichen Darstellungen ist verboten und wird von KS rechtlich verfolgt (strafbewehrte Unterlassungs- erklärungen, Schadensersatzforderungen etc.).

Eine ausdrückliche Genehmigung zur Verwendung der Wort-/Bild-/Markenzeichen und der bildlichen Darstellungen muss durch KS schriftlich erfolgen. 

KS bietet Tuning-Teile auf Basis von Modellen namhafter Hersteller an. Die Urheberrechte von KS beschränken sich stets auf das von KS durch Veränderung des jeweiligen Fahrzeugs geschaffene Tuning-Design (wie Karosserieteile, Räder, Auspuff etc.). Die Urheber- und Markenrechte der Hersteller an ihren Modellen bleiben unberührt. Diese stehen alleine jenen zu und werden durch Tuning-Arbeiten von KS nicht verändert. Die Gewährung jeglicher Rechte von KS beschränkt sich somit stets auf die eigenen geistigen Leistungen sowie den Namen - jegliche Gewährung von Rechten Dritter (Hersteller) ist ausgeschlossen.  


IV)    Liefer- und Fertigungszeiten, LIEFERHINDERNISSE

1. Liefer- / Fertigungszeiten / Lieferung

Bei den Angaben von Liefer- und Fertigungszeiten in der schriftlichen Auftragsbestätigung handelt es sich um approximative Angaben. Sie können sich durch etwaige Lieferengpässe durch Zulieferer sowie Fertigungsschwierigkeiten von Subunternehmern verzögern. Soweit diese Verzögerung nicht grob fahrlässig bzw. vorsätzlich durch KS zu verantworten ist, sind Rücktritt oder Regressforderungen des Kunden ausgeschlossen.  

Jegliche Lieferung (durch Paketdienste, Speditionen, Luftfracht usw.) erfolgen auf Gefahr des Kunden. KS ist nicht für Beschädigungen der Ware, welche während des Transports entstehen, haftbar. Wünscht der Kunde den Versand der Ware, so ist KS nicht verpflichtet den günstigsten Versandweg (den günstigsten Paketdienst, Spediteur etc.) zu wählen, es sei denn der Kunde beauftragt KS hierzu ausdrücklich (schriftlich). 

2. Fertigung von Karosserieteilen / Material / Formen

Karosserieteile werden grundsätzlich aus GFK oder Kohlefaser-Kevlar (Karbon) bzw. Plexiglas (Scheiben / Scheinwerfer etc.) gefertigt, gemäß Vereinbarung zwischen KS und dem Kunden. Sollte aus welchen auch immer gearteten Gründen das für die Fertigung vereinbarte Material nicht mehr verfügbar sein, wird KS dem Kunden Vorschläge für eine alternative Fertigung unterbreiten.

Sollte die Fertigung in dem vereinbarten Material aufgrund von Materialmangel oder aufgrund fertigungstechnischer Gegebenheiten nicht mehr möglich, ist KS hierfür nicht haftbar.

Ebenso ist die Nichtverfügbarkeit der für die Fertigung notwendigen Formen, etwa durch deren Verlust oder Zerstörung nicht von KS zu verantworten.

Sollte der Kunde die Fertigung eines Teiles in einem alternativen Material oder die Neuproduktion einer notwendigen Form nicht wünschen, so können sowohl KS als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. KS wird die geleisteten Anzahlungen vollumfänglich dem Kunden rückerstatten, es sei denn es wurde auf Veranlassung des Kunden bereits mit der Produktion des Teiles oder der Form begonnen. Zum Rücktritt vom Vertrag siehe V 2.


V)    Unmöglichkeit der Leistung

Bei den meisten seiner Lieferungen ist KS auf Lieferanten angewiesen und ist somit von deren Angaben zum Produkt, zu Verfügbarkeit, Preis und Lieferzeit abhängig. Sollte die Fertigung eines Produktes aufgrund von Zulieferschwierigkeiten, eines unverhältnismäßigen Fertigungsaufwands, der Beschädigung oder des Verlustes der für die Fertigung notwendigen Form oder aufgrund von Insolvenz, Krankheit oder sonstigem Unvermögen eines Lieferanten nicht (mehr) möglich sein, wird KS von der Pflicht zur Leistung befreit, sofern KS dies nicht aufgrund von vorsätzlich falschen Angaben oder sonstigem Einwirken zu vertreten hat. Ein Vertretenmüssen aufgrund von Fahrlässigkeit seitens KS ist ausgeschlossen.

KS vertreibt auch Produkte von Dritten. Trotz sorgfältiger Prüfung der Verfügbarkeit von im Angebot Dritter befindlicher Produkte ist es möglich, dass Lieferhindernisse seitens des Anbieters auftreten. Hierfür sowie für den Verlust bei Bezug der Produkte von Dritten ist eine Haftung von KS ausgeschlossen. Ein Hinweis seitens KS, dass das betreffende Produkt von Drittanbietern bezogen wird ist nicht notwendig.

Der Kunde hat in der Folge das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.


VI)    Mängel, Mangelfolgeschaden, Rückgabe, Rücktritt vom Vertrag

1. Mängel

Sämtliche Produkte von KS werden mit größter Sorgfalt gefertigt. Sollte ein Produkt einen Mangel aufweisen, so ist dieser unverzüglich KS anzuzeigen. Die Rücksendung eines mangelhaften Artikels ist mit KS abzusprechen. Unfreie Sendungen werden nicht entgegengenommen. 

Der Kunde hat die Ware umgehend zu prüfen und einen möglichen Mangel ohne schuldhaftes Zögern (spätestens jedoch 3 Werktage nach Warenerhalt) anzuzeigen.

Eine abweichende Vorstellung des Kunden von der Beschaffenheit des erworbenen Produktes stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zu Rückgabe/Rücktritt, sofern das Produkt der Beschreibung in Angebot und Auftragsbestätigung entspricht. Dies trifft insbesondere für Teile/Produkte zu, welche verkauft werden wie besehen (durch Fotomaterial z. B. in Angeboten oder auf der Website von KS). Abzustellen ist hierbei auf das dem Kunden zugänglich gemachte Fotomaterial, welches bezüglich technischen Spezifikationen und Beschaffenheit des Teils/Produkts von diesem zu prüfen ist.

Die von uns gelieferten Bausätze und Kits werden präzise für den jeweiligen Fahrzeugtyp gefertigt. Da es sich um individuelle Fertigungen für den Kunden handelt, sind jedoch - wie bei dieser Art von Produkten üblich - stets fachgerechte Montage sowie Finisharbeiten zur exakten Anpassung nötig. Bei Karosseriebausätzen stellen evtl. Maßabweichungen im Zentimeter-Bereich sowie ein den Vorstellungen des Kunden nicht entsprechender Mehraufwand bei Montage und Finish (evtl. Anpassung/Nachbearbeitung der Teile) keinen Mangel dar.

KS vertreibt auch Produkte anderer Hersteller. Der Irrtum des Kunden, das Produkt stamme originär von KS berechtigt diesen nicht zu Rückgabe/Rücktritt, sofern die Beschaffenheit des Produktes Angebot und/oder Auftragsbestätigung entspricht.

2. Rückgabe, Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Eine evtl. Rückgabe/Rücksendung kann nur nach Rücksprache mit KS erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden von KS nicht angenommen.  

Die Rückgabe von Einzelanfertigungen sowie auf Bestellung des Kunden gefertigter Produkte ist ausgeschlossen.

Arbeiten an Einzelanfertigungen sowie auf Bestellung des Kunden zu fertigenden Produkten werden erst nach vereinbarter Anzahlung begonnen. Bei einem Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist die Rückzahlung des vom Kunden geleisteten Betrages ausgeschlossen. Über die Anzahlung hinausgehende, KS durch das vom Kunden beendete Vertragsverhältnis für die Fertigung sowie zusätzlich entstandene und entstehende Kosten (Versand, Lagerung etc.) sind von dem Kunden vollumfänglich zu ersetzen.


VIII)    Garantie, SACHMÄNGELHAFTUNG

1. Begrifflichkeiten

Begrifflich wird nachfolgend "Garantie" als eine freiwillige Gewährleistung von KS aufgefasst, "Sachmängelhaftung" beschreibt einen eventuell aus Gesetz erwachsenden Gewährleistungsanspruch des Kunden. Sofern in dem jeweils heranzuziehenden Gesetz andere Begrifflichkeiten verwendet werden, ist dies unschädlich und hat keinen Einfluss auf den Bestand der nachfolgend genannten Bedingungen.

2. Dauer

KS bietet qualitativ hochwertige Produkte an. Eine Garantie und ihre jeweilige Dauer sind schriftlich in Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung bzw. als sonstiger schriftlicher wirksam einbezogener Vertragsbestandteil festgelegt. Sollte eine Garantiedauer nicht schriftlich festgehalten sein, beträgt diese ein Jahr. 

3. Garantie- und/oder Sachmängelhaftungsausschluss

Ausgenommen von jeglicher Garantie sowie/oder der Sachmängelhaftung sind Produkte, welche ausschließlich der Verwendung im Motorsport dienen bzw. der Einsatz von Produkten im Motorsport. Individuelle Fertigungen können aufgrund ihrer technischen Besonderheiten ebenfalls schriftlich von Garantie sowie/oder Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Es besteht überdies keine Garantie sowie/oder Sachmängelhaftung für gebrauchte Original- oder Tuningteile, welche durch KS vertrieben werden.

Ausgeschlossen von der Garantie sowie/oder Sachmängelhaftung sind Mängel, welche aufgrund des unsachgemäßen Gebrauches entstehen. Unsachgemäß ist der Gebrauch insbesondere, wenn bei Montage, Einbau, Gebrauch des Produktes die Gebrauchsanweisungen, Einbauanleitungen sowie Wartungsintervalle und zugehörige Inspektionen nicht beachtet/eingehalten bzw. Montagen/Inspektionen durch fachlich nicht qualifiziertes Personal durchgeführt werden.

Die technische Veränderung des Produktes, Fahrlässigkeit bei Einbau/Gebrauch sowie die Ausserachtlassung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten führt zum Erlöschen jeglicher Garantie sowie/oder Sachmängelhaftung.

Ein Ausschluss der Gewährleistung entsteht ebenfalls bei Eingriff in das bestehende Vertragsverhältnis durch den Kunden – vgl. 5.

4. Ausschluss von Mangelfolgeschäden

Vom Kunden von KS erworbene Teile/Produkte sind vor jeglichem Gebrauch oder Montage von diesem gründlich und sachkundig in Hinsicht auf Spezifikation und technischem Zustand zu überprüfen. KS übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Mangelfolgeschäden, welche durch eine Abweichung in Spezifikation oder durch Mängel von dessen Teilen/Produkten entstehen. Dies betrifft neben den Eigenschaften eines Produktes auch dessen vom Kunden oder Dritten vorgenommene unsachgemäße Verwendung oder Montage.

5. Zugesicherte Eigenschaften

Bestimmte Eigenschaften eines Produktes von KS gelten nur als zugesichert, wenn dies schriftlich von KS in der verbindlichen Auftragsbestätigung oder als sonstiger wirksamer Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden bekräftigt wird.  

6. Spezifikationen / Abweichende Vorstellungen des Kunden

Bei den von KS angebotenen Produkten handelt es sich um Tuningteile und -umbauten, welche zum großen Teil für den Kunden einzelgefertigt werden. Abweichungen von den angegebenen Zielwerten (Maßeinheiten, wie cm, mm bei Verbreiterungen, Tieferlegungen, KW/PS bei Motorumbauten etc.) können durch die individuelle Fertigung und das Zielfahrzeug, dessen Zustand, Alter, Laufleistung etc. bedingt sein und stellen keinen wie auch immer gearteten Mangel dar.

Unsere Produkte, insbesondere Einzel- und Sonderanfertigungen (z.B. Motor- / Karosserieumbauten) können als individuelle Produkte im Ergebnis Unterschiede zueinander aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern die Beschaffenheit der Beschreibung in Angebot/Auftragsbestätigung bzw. der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht.  

Ergänzend zu VII) gelten abweichende Vorstellungen des Kunden von der Beschaffenheit eines Produktes nicht als Mangel, sofern die Eigenschaften des Produktes der Beschreibung in Angebot/Auftragsbestätigung, bei entsprechend angebotenen Produkten dem übermittelten Fotomaterial, welches von dem Kunden zu prüfen ist bzw. der allgemeinen Verkehrsauffassung bzgl. dieses Produktes entsprechen.

7. Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen, Eingriff in das Vertragsverhältnis

KS kann sich zur Vertragserfüllung Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) bedienen. Ausschließlicher Ansprechpartner für sämtliche im laufenden Vertragsverhältnis entstehenden Abwicklungsfragen ist ausschließlich KS. Insbesondere Änderungen des Auftrages sowie Zusatzaufträge, welche den Vertragsgegenstand betreffen, sind über KS abzuwickeln. Zwischen- und Endabrechnungen, Anzahlungen etc. sind vom Kunden an KS zu leisten.

Sollte der Kunde während des laufenden Auftrages direkt in Kontakt mit dem Subunternehmer treten, so bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von KS. Sollte der Kunde den Subunternehmer im Rahmen des laufenden Auftrages zusätzliche Aufträge erteilen oder Änderungswünsche direkt gegenüber dem Subunternehmer geltend machen, Zwischen- oder Endabrechnungen vornehmen oder Anzahlungen leisten, so werden diese nicht vom Vertragsverhältnis Kunde – KS erfasst. Sollte der Vertragsgegenstand durch Änderungen des Auftrages sowie durch evtl. Zusatzaufträge technische Modifikationen erfahren, erlischt aufgrund des Eingriffes in das Vertragsverhältnis seitens des Kunden jegliche Gewährleistung durch KS.

Sämtliche Gewährleistungen sowie evtl. Schadensersatzansprüche aufgrund von Fertigungsproblemen sind dann ausschließlich gegenüber dem Subunternehmer geltend zu machen. Unter der schriftlichen Aberkennung von Gewährleistungs/Schadensersatzansprüchen gegenüber KS tritt KS dessen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Subunternehmer vollumfänglich an den Kunden ab.


IX)              Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München, Deutschland.


      (back to overview)