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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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KOENIG SPECIALS R. König GmbH i. L. (nachfolgend KS) Heidemannstr. 29 D-80939 München |
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I)
Vertragsschluss,
Zeichnungsbefugnis
1.
Vertragsschluss Rechtsverbindliche
Verträge können stets nur schriftlich durch einen zeichnungsbefugten
Vertreter von KS geschlossen werden. Angebote
von KS verstehen sich als freibleibend, deren Annahme gilt als
verbindlicher Antrag, welcher für einen
rechtswirksamen Vertragsschluss von KS ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden muss. 2.
Zeichnungsbefugnis
Rechtsverbindliche
Erklärungen können seitens KS lediglich von dem Geschäftsführer sowie von ausdrücklich
schrift- lich bevollmächtigten
Mitarbeitern abgegeben werden. II)
Angebote
/ Internetauftritt
Das
Angebot von KS auf Preislisten, Prospekten sowie im Internet unter www.koenig-specials.com
wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt und aktualisiert, ist aber
stets freibleibend. Angebotene Artikel können vergriffen sein,
kurzfristige Preisänderungen sind möglich. Die
in Preislisten und auf der Homepage genannten Spezifikationen sowie Preise
sind unverbindlich und dienen der Abgabe eines Angebots durch den Kunden,
evtl. Spezifikations- und Preisänderungen werden in schriftlichen
Angeboten oder Auftragsbestätigungen von KS mitgeteilt. III)
Namensrechte,
Markenzeichen,
Urheberrechte
Der
Name und das Logo KOENIG SPECIALS sowie sämtliche Produktnamen und Bilder
genießen urheberrechtlichen Schutz. Der Missbrauch der
Wort-/Bild-/Markenzeichen sowie von bildlichen Darstellungen ist verboten
und wird von KS rechtlich verfolgt (strafbewehrte Unterlassungs-
erklärungen,
Schadensersatzforderungen etc.). Eine ausdrückliche Genehmigung zur Verwendung der Wort-/Bild-/Markenzeichen und der bildlichen Darstellungen muss durch KS schriftlich erfolgen. KS führt Modifikationen durch und entwickelt Tuning-Kreationen auf Basis von Modellen namhafter Hersteller. Die Urheberrechte von KS beschränken sich stets auf das von KS durch Veränderung des jeweiligen Fahrzeugs geschaffene Tuning-Design (wie Karosserieteile, Räder, Auspuff etc.). Die Urheber- und Markenrechte der Hersteller an ihren Modellen bleiben unberührt. Diese stehen alleine jenen zu und wird durch Tuning-Arbeiten von KS nicht verändert. Die Gewährung jeglicher Rechte von KS beschränkt sich somit stets auf die eigenen geistigen Leistungen sowie den Namen - jegliche Gewährung von Rechten Dritter (Hersteller) ist ausgeschlossen. IV)
Liefer-
und Fertigungszeiten
Bei
den Angaben von Liefer- und Fertigungszeiten in der schriftlichen
Auftragsbestätigung handelt es sich um approximative Angaben. Sie können sich
durch etwaige Lieferengpässe durch Zulieferer sowie
Fertigungsschwierigkeiten von Subunternehmern verzögern. Soweit diese
Verzögerung nicht grob fahrlässig bzw. vorsätzlich durch KS zu
verantworten ist, sind Rücktritt oder Regressforderungen des Kunden
ausgeschlossen.
V) Unmöglichkeit der LeistungFast alle Produkte von KS werden speziell für den Kunden angefertigt. Hierbei ist KS auf Lieferanten angewiesen. Sollte die Fertigung eines Produktes aufgrund von Zulieferschwierigkeiten oder eines unverhältnismäßigen Fertigungsaufwands nicht (mehr) möglich sein, wird KS von der Pflicht zur Leistung befreit, sofern KS dies nicht aufgrund von vorsätzlich falschen Angaben zu vertreten hat. Ein Vertretenmüssen aufgrund von Fahrlässigkeit seitens KS ist ausgeschlossen. Der Kunde hat in der Folge das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
VI)
Mängel,
Rückgabe, Rücktritt vom Vertrag
Sämtliche
Produkte von KS werden mit größter Sorgfalt gefertigt. Sollte ein
Produkt einen Mangel aufweisen, so ist dieser unverzüglich KS anzuzeigen.
Eine Rückgabe/Rücksendung kann nur nach Rücksprache mit KS erfolgen.
Unfreie Rücksendungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch KS. Eine
abweichende Vorstellung des Kunden von der Beschaffenheit des erworbenen
Produktes berechtigt nicht zu Rückgabe/Rücktritt, sofern das Produkt der
Beschreibung in Angebot und Auftragsbestätigung entspricht. Insbesondere vertreibt KS auch Produkte anderer Hersteller. Der Irrtum des Kunden, das Produkt stamme originär von KS berechtigt diesen nicht zu Rückgabe/Rücktritt, sofern die Beschaffenheit des Produktes Angebot und/oder Auftragsbestätigung entspricht. VIII)
Gewährleistung 1.
Dauer KS
gewährleistet grundsätzlich die Fehlerfreiheit seiner Produkte. Die
jeweilige Gewährleistungsdauer ist schriftlich in Auftragsbestätigung
bzw. als sonstiger schriftlicher wirksam einbezogener Vertragsbestandteil
festgelegt. Sollte keine Gewährleistungsdauer schriftlich festgehalten
sein, beträgt diese ein Jahr (bzw. gesetzliche Gewährleistungsdauer im
Verhältnis Unternehmer-Verbraucher). 2.
Gewährleistungsausschluss
Ausgenommen
von jeglichen Gewährleistungen sind Produkte, welche ausschließlich der
Verwendung im Motorsport dienen bzw. der Einsatz von Produkten im
Motorsport. Individuelle Fertigungen können aufgrund ihrer technischen
Besonderheiten ebenfalls schriftlich von der Gewährleistung
ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen
von der Gewährleistung sind Mängel, welche aufgrund des unsachgemäßen
Gebrauches entstehen. Unsachgemäß ist der Gebrauch insbesondere, wenn
bei Montage, Einbau, Gebrauch des Produktes die Gebrauchsanweisungen,
Einbauanleitungen sowie Wartungsintervalle und zugehörige Inspektionen
nicht beachtet/eingehalten bzw. Montagen/Inspektionen durch fachlich nicht
qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Die
technische Veränderung des Produktes, Fahrlässigkeit bei Einbau/Gebrauch
sowie die Ausserachtlassung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten führt
zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Ein
Ausschluss der Gewährleistung entsteht ebenfalls bei Eingriff in das
bestehende Vertragsverhältnis durch den Kunden – vgl. 5. 3.
Zugesicherte Eigenschaften
Bestimmte
Eigenschaften eines Produktes von KS gelten nur als zugesichert, wenn dies
schriftlich von KS in der verbindlichen Auftragsbestätigung oder als
sonstiger wirksamer Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden bekräftigt
wird. 4.
Abweichende Vorstellungen des Kunden
Ergänzend
zu VII) gelten abweichende Vorstellungen des Kunden von der Beschaffenheit
eines Produktes nicht als Mangel, sofern die Eigenschaften des Produktes
der Beschreibung in Angebot/Auftragsbestätigung bzw. der allgemeinen
Verkehrsauffassung bzgl. dieses Produktes entsprechen. Unsere
Produkte, insbesondere Einzel- und Sonderanfertigungen (z.B. Motor- /
Karosserieumbauten) können als individuelle Produkte im Ergebnis
Unterschiede zueinander aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern
die Beschaffenheit der Beschreibung in Angebot/Auftragsbestätigung bzw.
der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. 5.
Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen, Eingriff in das Vertragsverhältnis
KS
kann sich zur Vertragserfüllung Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen)
bedienen. Ausschließlicher Ansprechpartner für sämtliche im laufenden
Vertragsverhältnis entstehenden Abwicklungsfragen ist ausschließlich KS.
Insbesondere Änderungen des Auftrages sowie Zusatzaufträge, welche den
Vertragsgegenstand betreffen, sind über KS abzuwickeln. Zwischen- und
Endabrechnungen, Anzahlungen etc. sind vom Kunden an KS zu leisten. Sollte
der Kunde während des laufenden Auftrages direkt in Kontakt mit dem
Subunternehmer treten, so bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen
Genehmigung von KS. Sollte der Kunde den Subunternehmer im Rahmen des
laufenden Auftrages zusätzliche Aufträge erteilen oder Änderungswünsche
direkt gegenüber dem Subunternehmer geltend machen, Zwischen- oder
Endabrechnungen vornehmen oder Anzahlungen leisten, so werden diese nicht
vom Vertragsverhältnis Kunde – KS erfasst. Sollte der
Vertragsgegenstand durch Änderungen des Auftrages sowie durch evtl.
Zusatzaufträge technische Modifikationen erfahren, erlischt aufgrund des
Eingriffes in das Vertragsverhältnis seitens des Kunden jegliche Gewährleistung
durch KS. Sämtliche
Gewährleistungen sowie evtl. Schadensersatzansprüche aufgrund von
Fertigungsproblemen sind dann ausschließlich gegenüber dem
Subunternehmer geltend zu machen. Unter der schriftlichen Aberkennung von
Gewährleistungs/Schadensersatzansprüchen gegenüber KS tritt KS dessen
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Subunternehmer vollumfänglich
an den Kunden ab. IX)
Gerichtsstand
Der
Gerichtsstand ist München, Deutschland.
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